Arbeitsteamtreffen am11.3.2008
Tauschzeitung fertig am 2.April 2008
Zeitungsinfo betreffend Time Sozial
Vernetzungstreffen der Tauschkreise in Salzburg
Mitgliedsbeitrag
neue Teammitglieder
Bankfach fuer Kontoauszuege
Anregungen fuer Tauschzeitung und Sonstiges [... weiter lesen]
17.03.2008
Arbeitsteamtreffen am 25.10.2007 von 18.30 - 20.30
Neues Team fuer Tauschkreis
Nicht bezahlte Beitraege
Eintritt noch in diesem Jahr ab 1.Nov.
Kontrolle derBeitraege bis 15. Maerz
Abrechnung Jahresende [... weiter lesen]
19.11.2007
Tauschbeleg zum Ausdrucken
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Alles was recht ist.... Tauschen und Finanzrecht
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- Teilnahme
- Teilnehmer-Versammlung
- Initiativkreis
- Marktzeitung
- Tauschhandlungen
- Konten der Teilnehmer
- Konten des Tauschkreises
- Teilnahmebeiträge
- Verwaltungskraft
- Gesetze, Gewährleistung, Haftung
- Teilnahme
Teilnehmen kann jeder, der mit den Spielregeln des Tauschkreises einverstanden ist und sich bereit erklärt, diese einzuhalten. Der Tauschkreis ist berechtigt, einem Interessenten die Teilnahme zu verweigern, wenn der begründete Verdacht vorliegt, dass dieser die Teilnahme zum persönlichen Vorteil auf Kosten anderer Teilnehmer missbrauchen würde. Teilnehmer wird man durch die Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung und Bezahlung des Teilnahmebeitrags in Euro. Nach Bezahlung dieses Aufnahmebeitrags wird dem Teilnehmer ein persönlicher Teilnahmeausweis mit einer Teilnehmernummer übergeben, mit dem man sich gegenüber anderen Teilnehmern ausweisen kann. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, Waren und Dienstleistungen im TALENTE Tauschkreis anzubieten bzw. nachzufragen und sein Stimmrecht bei den Teilnehmerversammlungen wahrzunehmen. Der Austausch von Waren und Dienstleistungen wird in Tt abgerechnet. Förderer können freiwillige Spenden zur Unterstützung des Kreises in Euro oder auch Talenten spenden.
- Teilnehmer-Versammlung
Die Teilnehmer Versammlungen findet einmal pro Jahr statt. Ort und Zeitpunkt werden in der Marktzeitung rechtzeitig angekündigt. Sie hat folgende Aufgaben: - menschlicher Kontakt und Meinungsaustausch der Teilnehmer, Bericht des Initiativkreises über seine Tätigkeit, über die Aktivitäten des Tauschkreises, über die Führung des Euro-Kontos, Entlastung der Verwaltungskraft
- Erörterung auftauchender Probleme, Treffen notwendiger Entscheidungen
- allenfalls Vornahme von Regeländerungen
- Beschluss der Höhe von Beiträgen und Vergütungen (siehe Anhang)
- Beschlüsse über die Verwendung der Mittel auf dem Euro-Konto des Tauschkreises
- Festlegung und gegebenenfalls Änderung der Größe des Initiativkreises (siehe 3 und Anhang)
Änderungen von Spielregeln und Initiativkreis werden mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Teilnehmer beschlossen. Anträge auf Regeländerungen einzelner Teilnehmer an die Teilnehmer-Versammlung sind dem Initiativkreis (siehe 3) so rechtzeitig bekannt zu geben, dass sie in der Marktzeitung gemeinsam mit der Ankündigung der Teilnehmer-Versammlung bekannt gemacht werden können. - Initiativkreis
Der Initiativkreis (IK) ist eine Art "Geschäftsführung" für die Tätigkeit des Tauschkreises. Jeder Teilnehmer, der an der Gestaltung und Verwaltung des Tauschkreises aktiv mitarbeiten möchte, kann Mitglied des Initiativkreises werden. Er trifft sich in regelmäßigen Abständen und nimmt folgende Aufgaben wahr: - Überprüfung des laufenden Betriebs des Tauschkreises
- Entscheidungen in wichtigen Fragen (z.B. Regeländerungen, Ausschluss von Teilnehmern bei groben Verstößen), die keinen Aufschub dulden - diese Entscheidungen sind nachträglich der Teilnehmer-Versammlung zu belegen
- Vorbereitung von der Teilnehmer-Versammlungen
- Vorbereitung von Regeländerungen
- Vorschläge für Beschlüsse an die Teilnehmer-Versammlung (z.B. bezüglich Mittelverwendung, Aktivitäten, ...)
- Information der Teilnehmer (Marktzeitung) und der Öffentlichkeit über den Tauschkreis
- Organisierung und Begleitung von regelmäßigen Treffen für Tauschkreis-Teilnehmer und Interessierte (Tausch & Plausch)
Kontakt zu anderen Tauschkreisen, Initiativen, Förderern usw. Die Verteilung der Aufgaben im Initiativkreis und die Vergabe von Arbeiten an andere Teilnehmer legen die IK-Mitglieder fest. Ihre Tätigkeit für den Tauschkreis wird den Mitgliedern des Intiativkreises mit einem durch die Teilnehmer-Versammlung zu bestimmenden Tt-Betrag (siehe Anhang) pauschal vergütet.
- Marktzeitung
Die "Marktzeitung" ist in regelmäßigen Abständen (mindestens 2 Ausgaben pro Jahr) kostenlos an den Tausch & Plausch - Treffen erhältlich. Nur für jene, die den Beitrag entrichtet haben, Zusendung auf Wunsch, zzgl. Portokosten (mit dem Teilnahmebeitrag jährlich zu entrichten). In ihr werden die aktuellen öffentlichen Angebote und Nachfragen der Teilnehmer, Regeländerungen, Berichte von Teilnehmer Versammlungen und dem Initiativkreis, Text-Beiträge von Teilnehmern usw. veröffentlicht. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, kostenlos Angebote und Nachfragen in dieser Zeitung zu veröffentlichen bzw. diese zu ändern. Die für die Erstellung der Zeitung zuständigen Personen platzieren diese Inserate in der nächstmöglichen Marktzeitung. Die Inserate der einzelnen Teilnehmer werden über ihre Teilnehmer-Nummer identifiziert und sind damit außerhalb des Tauschkreises anonym. Der Initiativkreis ist berechtigt, die Veröffentlichung von Inseraten zu verweigern, wenn sie gegen die Spielregeln und Ziele des Tauschkreises, geltende Gesetze oder Menschenrechte oder die Menschenwürde verstoßen. Jeder Teilnehmer bekommt auch die aktuelle Teilnehmerliste aller Teilnehmer am Tauschkreis mit Teilnahme-Nummer, Name, Adresse, und gegebenenfalls Telefon-Nr. und event. Email-Adresse. Anhand dieser Liste ist eine Zuordnung der Angebote/Nachfragen zum jeweiligen Teilnehmer möglich. An Personen außerhalb des Tauschkreises darf die Teilnehmerliste oder einzelne Daten daraus nicht weitergegeben werden, um die Anonymität der Teilnehmer zu schützen. Eventuelle Folgen der Nichtbeachtung dieser Regel hat der Verursacher zu tragen. Aktuelle und kurzfristige Angebote bzw. Nachfragen sind bei unseren Informationsstellen einsehbar und auf unserer Homepage abzufragen, sobald diese Einrichtungen bestehen.
- Tauschhandlungen
Grundsätzlich kann und soll jeder Teilnehmer jede Art von Waren und Dienstleistungen anbieten. Ausgeschlossen sind nur Angebote, die gegen die Spielregeln des Tauschkreises, gegen die Menschenwürde oder gegen geltende Gesetze verstoßen. Für die Angebote, die Leistungen und Tauschhandlungen sowie mögliche Folgen (Streitfälle, Gewährleistung, Schadenersatz) ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Der "Preis" einer Tauschhandlung wird von Anbieter und Abnehmer festgelegt - niemand soll sich benachteiligt oder ausgenutzt fühlen. Dienstleistungen sollten unabhängig von Art und erforderlicher Qualifikation gleich "wert" sein, eine Stunde sollte mit dem im Anhang angeführten Stundensatz verrechnet werden. Verlässlichkeit ist ein wichtiger Punkt. Vereinbarungen und zugesagte Termine sind einzuhalten - wenn dies nicht möglich ist, sind die Tauschpartner rechtzeitig zu informieren und versucht werden, die Vereinbarungen im Einvernehmen abzuändern. Alle ausgetauschten Waren und Dienstleistungen werden in "TALENT" (kurz: Tt) abgerechnet. Dienstleistungen sollten unabhängig von Art und erforderlicher Qualifikation gleich "wert" sein, eine Stunde sollte mit dem im Anhang angeführten Stundensatz verrechnet werden. Im Einzelfall, z.B. bei besonders anstrengenden Tätigkeiten, bei Arbeiten, die eine Vor/Nacharbeit erfordern, wenn "nur" Zeit zur Verfügung gestellt wird, kann von den Tauschpartnern auch ein höherer oder niedrigerer Stundensatz vereinbart werden. Beim Austausch ist ein Tauschbeleg auszufüllen und an die Tauschkreis Zentrale zu übermitteln, damit die entsprechende Buchung vollzogen wird. Verantwortlich für die Übermittlung des Tauschbelegs ist der Anbieter. Anbieter und Abnehmer der Dienstleistung/Ware können den Austausch zur Kontrolle in ihrer Konto-Tauschliste eintragen und gegenseitig abzeichnen.
- Konten der Teilnehmer
Pro Teilnehmer wird ein Konto geführt. Teilnehmer kann eine Einzelperson, eine Familie, eine Gruppe von Personen, eine Firma oder eine Institution sein. Eine Einzelperson ist in jedem Fall als Verantwortlicher zu nennen. Eine bevollmächtigte Verwaltungskraft übernimmt die Kontoführung. Sie übernimmt die Buchung der eingelangten Buchungsaufträge Tauschbelege. Die kleinste buchbare Einheit sind 0,10 Tt. Buchungen sind grundsätzlich nur mit anderen Konten im Tauschkreis möglich. Tauschhandlungen mit Teilnehmern anderer Tauschkreise sind ebenso möglich, bedürfen aber der Freigabe durch den Initiativkreis. Der Tauschbericht (eine Kontomitteilung für Konten mit Bewegungen) wird einmal /Jahr bei einem Tausch & Plausch ausgegeben. Erhebt ein Teilnehmer nicht bis zum Erscheinen der nächsten Marktzeitung Einspruch gegen diesen Kontostand, so gilt er als akzeptiert. Die Kontoführung muss nachträglich über Buchungsbewegungen (Kontobewegungen) bis zum letzten akzeptierten Kontostand eines Teilnehmers Aufschluss geben können. Jeder Teilnehmer kann über seinen Kontostand auch zwischenzeitlich persönlich bei der Verwaltung Auskunft erhalten. Eine Liste mit dem eigenen Kontostand und der Summe von Geben und Nehmen steht den Teilnehmern zur Einsicht zur Verfügung. Jeder Teilnehmer sollte trachten, durch "Kaufen" und "Verkaufen" seinen Kontostand möglichst ausgeglichen zu halten. Jeder Teilnehmer sollte trachten, durch aktive Nutzung der Tauschangebote und Anbieten eigener Talente seinen Kontostand auf längere Sicht einigermaßen ausgeglichen zu halten. Eine maximale Belastung von -300 Tt und ein maximales Guthaben von 1000 Tt sind wünschenswert. Bei Austritt aus dem Tauchkreis muss das Konto ausgeglichen sein, d.h. bei Minus-Saldo ist dieser zu 80% in Euro zu begleichen und kommt der Tauschgemeinschaft zu Gute.
- Konten des Tauschkreises
Für den Tauschkreis selbst wird ein Konto in Tt und ein Konto in Euro (Kassa) geführt (Volksbank Ried, 43830 BLZ, Kto 508 2326 0000). Auf dem Tt Konto werden die Teilnehmerbeträge in Tt und alle anderen den Tauschkreis betreffenden Summen in Tt verbucht. Von diesem Konto werden z.B. die Teilnehmerbeträge, alle für die Verwaltung und Tätigkeiten für den Tauschkreis entstehende "Kosten" in Tt abgebucht. Auf dem Euro Konto werden die Teilnahmebeiträge in Euro und alle anderen den Tauschkreis betreffenden Ausgaben und Einnahmen in Euro verbucht. Von ihm werden die Kosten für Zeitung, Postversand, Homepage und andere anfallende Kosten, die nicht in Tt abgeltbar sind, beglichen. Die Kontoführung wird durch die bevollmächtigte Verwaltungskraft durchgeführt.
- Teilnahmebeiträge
Der Teilnahmebeitrag ist ein Geldbetrag für alle Teilnehmer und ist in Euro zu bezahlen. Der Euro-Beitrag (siehe Anhang) ist jährlich im Vorhinein zu bezahlen. Er dient zur Bestreitung des Sachaufwands des Tauschkreises (z.B. Papier, Porto, Homepage, ..). Ein Ausstieg aus dem Tauschkreis ist jederzeit möglich. Ein Minus am Tt-Konto ist jedoch vom betreffenden Teilnehmer entweder durch Leistungen an andere Teilnehmer (Tt) oder durch Bezahlung von 80% des entsprechenden Eurobetrags an das Tauschkreis-Konto auszugleichen. Ein positiver Kontostand am Tt-Konto ist im Allgemeinen als Spende an den Tauschkreis anzusehen oder aufzubrauchen.
- Verwaltungskraft
Eine Verwaltungskraft wird von der Teilnehmerversammlung bzw. dem Initiativkreis eingesetzt. Sie hat folgende Aufgaben: - Verbuchung der Buchungsaufträge
- Entgegennahme und Verwaltung der Teilnahmebeiträge
- Verwaltung der Euro-Kassa des Tauschkreises
- Kontoführung für die Teilnehmerkonten und die Tauschkreiskonten
- Ausgabe des Teilnahmeausweises an neue Teilnehmer
Sollte es der Verwaltungskraft nicht möglich sein, ihre Aufgaben wahrzunehmen, hat sie den Initiativkreis rechtzeitig zu verständigen. Ihre Tätigkeit für den Tauschkreis wird der Verwaltungskraft mit einem durch die Teilnehmerversammlung zu bestimmenden Tt Betrag vergütet. Die Tätigkeit der Verwaltungskraft kann auch auf mehrere Personen aufgeteilt werden.
- Gesetze, Gewährleistung, Haftung
Der TALENTE Tauschkreis versteht sich als Initiative zur Förderung der privaten Nachbarschaftshilfe. Aufgrund der geltenden Gesetzeslage ist dem Tauschkreis eine Vermittlung gewerblicher Dienstleistungen nicht erlaubt. Dies bedeutet, dass von den Teilnehmern im Rahmen des Tauschkreises keine gewerblichen Dienstleistungen oder Waren angeboten werden dürfen. Die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie die Beachtung aller steuerlichen Vorschriften liegt vollständig bei den jeweils betroffenen Tauschpartnern. Weder der Initiativkreis noch die Verwaltungskraft haften für Handlungen einzelner Teilnehmer. Da ausschließlich private Tauschhandlungen vorgenommen werden, sind keine wie immer gearteten Gewährleistungs , Garantie bzw. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Tauschkreis, dem Initiativkreis oder der Verwaltungskraft möglich. Sie können auch nicht für mangelnden Wert, Zustand oder Qualität der ausgetauschten Waren und Dienstleistungen verantwortlich gemacht werden. Anhang - Der Wert von 1 TALENT (Tt) entspricht 1 Euro
- Arbeitsstunden sollten generell zum Stundensatz von 10 Tt angeboten werden, es liegt jedoch im Ermessen jedes Einzelnen auch mehr oder weniger zu verlangen.
- Der Initiativkreis (IK) besteht aus mind. 2 Mitgliedern
- Die Mitglieder des IK erhalten für ihre Mitarbeit 10 Tt /h.
- Die Verwaltungskraft bekommt für ihre Mitarbeit 1 Tt pro Tauschkreis-Teilnehmer und Monat am Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben
- Der Teilnahmebetrag beträgt 10,-€ /Jahr bei Abholung und 12,-€ bei Postzustellung der Marktzeitung und ist spätestens im Jänner einzuzahlen.
17.04.2004
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